„Ohne Pappe keine Kohle, mit Pappe Kohle sicher“, so lässt sich die Bedeutung der Spielerlaubnis (Pappe) kurz zusammenfassen. Liedermacher, Folk-, Rock- und Jazzbands, Schlagersänger oder Schallplattenunterhalter, wie in der DDR die DJs offiziell genannt wurden – alle brauchten sie, wenn sie gegen Geld öffentlich auftreten wollten. Für die Singegruppen des Jugendverbands FDJ galten Ausnahmen. Auch für Auftritte in kirchlichen Einrichtungen war keine Pappe nötig. Dieses Schlupfloch nutzten z. B. Stephan Krawczyk und Landluper nach ihrem Auftrittsverbot.
Wie viel ein Interpret pro Auftritt vom Veranstalter verlangen konnte, legte alle zwei Jahre eine Einstufungskommission fest, bestehend aus Kulturfunktionären und etablierten Künstlern. Laut Statistik des Zentralhauses für Kulturarbeit waren 1984 knapp vier Fünftel der Volkskunstkollektive im Fachgebiet Musikfolklore eingestuft. Die Amateurpappe (auch Volkskunst-Pappe genannt) trug den Stempel vom Rat des Kreises, Profi-Pappen vergab der Rat des Bezirkes. Hier gab es zwei Stufen: „Musiker im Nebenberuf“ und „Berufsmusiker“. Ein Problem tauchte bei der Profi-Einstufung der Berliner Folkband JAMS auf: Es existierten zwar Berufsbilder für Tierparodisten, Schnellzeichner, Bauchredner oder Kunstpfeifer, nicht aber für Drehleierspieler.
Die Amateurpappe („Solist, Ausgezeichnete Qualität, Leistungsstufe I“) brachte 27 Mark pro Nase und Veranstaltung. Wenn die Band einen gesellschaftlichen Träger hatte, erhöhte sich die Summe auf 40 Mark. Diese „Förderungsbeträge“ waren steuerfrei. Üppig kann man die Summen zwar nicht nennen, doch die Lebenshaltungskosten in der DDR waren niedrig. Wohnungsmiete, Strom und Gas, Lebensmittel und öffentliche Verkehrsmittel hatten feste, staatlich subventionierte Preise. Besagte 40 Mark reichten für 80 Flaschen Bier oder 25 Schachteln Karo-Zigaretten. Zusätzlich zur Gage konnte man dem Veranstalter Fahrtkosten sowie Amortisationskosten für Technik bzw. historische Musikinstrumente berechnen.
Folktanz-Bands („Kollektive der Animationstanzfolklore“) wurden als Tanz- und Unterhaltungsmusiker im Nebenberuf vergütet. So hatten die Mitglieder von Hagelschlag und Elfenreigen Anspruch auf 8,50 Mark pro Stunde („Sonderstufe mit Konzertberechtigung“). Für den Einsatz ihrer Gesangsanlage gab es pro Veranstaltung 70 Mark. Mitglieder der Tanzgruppe erhielten pro Stunde 5 Mark „Förderbetrag“.
Künstler mit Profi-Pappe konnten als Solisten das Grundhonorar A beanspruchen. Das bedeutete 70 bis 130 Mark pro Veranstaltung. Für „hohe künstlerische und kulturpolitische Leistungen“ konnte die Einstufungskommission das Leistungshonorar B bewilligen, also 140 bis 210 Mark. Schließlich gab es noch das Leistungshonorar C in Höhe von 220 bis 380 Mark. Die Messlatte dafür lag aber sehr hoch. Gezahlt wurde es an Künstler, denen Jürgen Wolffs „außergewöhnliche Leistungen nach hohen internationalen Maßstäben“ bescheinigt wurden.
Folgende Folkbands bekamen bis 1989 die Profi-Pappe: 1979 Piatkowski & Rieck (Rostock); 1980: Liedehrlich (Gera); 1981 Folkländer (Leipzig), Wacholder (Cottbus), Heureka (Cottbus/Leipzig), Windbeutel (Berlin), JAMS (Berlin, „richtig“ erst 1984); 1983 Horch (Halle); 1985 Notentritt (Halle), Arbeiterfolk (Zwickau) bzw. Schauorchester Ungelenk; 1986 Nach der Arbeit (Rostock); 1988 Landleute (Neubrandenburg, ab 1984 „Musiker im Nebenberuf“), Aufwind (Berlin), Antiqua (Potsdam, aber „nicht benutzt“); 1989 Ssälawih (Halle/Eisleben), Bordun (Berlin).