Wer diese juristische Finesse ins Gagengefüge eingeführt hat, ist nicht mehr zu ermitteln. Es war zweifellos ein findiger Kopf. Für viele Bands war dieser Passus überlebenswichtig, wenn man bedenkt, dass Amateurgruppen maximal 40 Mark pro Person an Gage zustanden. Begründet wurde der Zuschlag damit, dass die Gage nie und nimmer ausreiche, um damit wertvolle, oft seltene Instrumente anzuschaffen und angemessen zu pflegen. Deshalb durfte für die bei Auftritten benutzten Schmuckstücke gegenüber dem Veranstalter eine Art Abnutzungsgebühr erhoben werden, die „Amortisation für historische Instrumente“. Oft war sie höher als die eigentliche Gage.
Als „historisches Instrument“ galt alles, was nicht in „normalen“ Musikalienläden erhältlich war. Sogar selbstgebaute Brummtöpfe oder mit Isolierband zusammengebundene Alu-Löffel zählten. Andererseits mussten Musiker, um hochwertige Saiten kaufen zu können, von Leipzig, Halle oder Erfurt bis nach Klingenthal im Vogtland fahren, ins sogenannte Versorgungskontor, was gemeinhin eine Tagesreise bedeutete. Insofern waren 250 Mark „Amortisation“ wiederum nur ein Tropfen auf den heißen Stein.