In der DDR waren keine Vereine zugelassen. Privatinitiativen wurden häufig misstrauisch beäugt. Um bestimmte Projekte umzusetzen, war es sinnvoll oder auch notwendig, einen gesellschaftlichen Träger oder Trägerbetrieb zu finden. Die gegenseitigen Leistungen wurden oft in einem Fördervertrag fixiert. Der gesellschaftliche Träger, also ein Produktionsbetrieb, eine Bildungseinrichtung oder ein Kabinett für Kulturarbeit, trat als Mitveranstalter in Erscheinung bzw. verpflichtete sich zu Geld- oder Sachleistungen (Probenräume, Musikinstrumente, Tontechnik o. Ä.), z. B. finanzierte die Deutsche Seereederei dem Rostocker Shantychor Breitling Liedbearbeitungen und jedes Jahr eine Woche Probenlager in einem Ferienzentrum, inklusive bezahlter Freistellung von der Arbeit.