Wehrdienst, Wehrpflicht

Anderthalbjähriges „Dienen“ in der Nationalen Volksarmee (NVA) gehörte zu den Grunderfahrungen fast jedes männlichen DDR-Bürgers, seitdem 1962, im Jahr nach dem Mauerbau, die Wehrpflicht eingeführt worden war. Ab 1964 bestand die Möglichkeit des Dienstes ohne Waffe, erwirkt hatte sie nicht zuletzt der religiöse Sozialist und Antifaschist Emil Fuchs. Allerdings verbauten sich die sogenannten „Spatensoldaten“ in den meisten Fällen die Chance, später an einer staatlichen Fach- oder Hochschule zu studieren. Einen zivilen Ersatzdienst, wie man ihn in der BRD ableisten konnte, sofern man die vorgeschriebene „Gewissensprüfung“ bestanden hatte, gab es in der DDR nicht. Auf Totalverweigerer aus religiösen Gründen warteten 18 bis 22 Monate Gefängnis. Erst 1985 wurden die Strafen infolge von Interventionen der Kirchen ausgesetzt.

Ab 1978 stand Wehrerziehung für Schüler der 9. und 10. Klassen als obligatorisches Schulfach auf dem Stundenplan. Männliche Studienbewerber setzte man unter Druck, sich „freiwillig“ länger zu verpflichten – für drei Jahre als Unteroffizier auf Zeit oder für vier Jahre als Offizier auf Zeit. Wer sich dazu breitschlagen ließ, bekam später während des Studiums 100 Mark Zusatzstipendium. Studenten hatten im 2. Studienjahr ein mehrwöchiges Militärlager zu absolvieren, Studentinnen das Pendant bei der Zivilverteidigung.

Fast ausnahmslos alle jungen Männer zwischen 18 und 26 Jahren wurden, entweder im November oder im April, zum 18-monatigen Grundwehrdienst in der NVA eingezogen, in der Regel gleich nach der Lehre oder dem Schulabschluss. Die Zeit „bei der Fahne“ bedeutete anderthalb Jahre Eingesperrt-Sein hinter Kasernenmauern, oft weit entfernt von Eltern und Freunden, von der Liebsten. Anstelle einer sinnvollen Beschäftigung hatte man es zu tun mit Drill und Exerzieren, mit häufig unsinnigen Befehlen, mit der Vergeudung von Lebenszeit, mit Stumpfsinn und Alkoholexzessen. Dazu kamen Drangsalierung und Entwürdigung durch Vorgesetzte und dienstältere Soldaten, vor allem durch die sogenannten EKs, die Entlassungskandidaten im dritten Diensthalbjahr. Deren Schikanen gegenüber neu eingezogenen Soldaten waren zwar offiziell verboten, wurden aber von Offizieren und Unteroffizieren stillschweigend geduldet. Schließlich erleichterten sie die Kontrolle der Untergebenen nach dem Prinzip „Teile und herrsche“. Eine Beschwerde-Instanz gab es nicht. Ein Wehrpflichtiger bei der NVA konnte also gut nachfühlen, worüber im 18. Jahrhundert ein zum Militärdienst gepresster Student Klage führte:

O wunderbares Glück!
Denk doch einmal zurück.
Was hilft mir mein Studieren,
viel Schulen absolvieren?
Bin doch ein Sklav’, ein Knecht.
O Himmel ist das recht?

Vor diesem konnt’ ich gehen,
so weit mein Aug’ mocht’ sehen.
Jetzt hat sich’s ganz verkehret,
die Schildwach’ mir verwehret
den freien Lauf ins Feld.
O du verkehrte Welt!

[…]

Nun Brüder, habt Geduld!
Wer weiß, wer hat’s verschuld’t,
daß wir so exerzieren,
mit steifen Knien marschieren
in diesem Sklavenhaus.
Ach, wär ich einmal raus!

Die meisten männlichen Mitglieder von Folkbands hatten „gedient“. Stephan Krawczyk beschreibt die Erfahrungen in der NVA als prägend für sein weiteres Leben. Damals habe er zum ersten Mal am eigenen Leib Unrecht von anderen erfahren.

„Und dadurch muss in mir der Drang entstanden sein, mich zu dem zu äußern, worin ich mich befinde.“

Oppositionelle Soldatenlieder waren ausgesprochen beliebt in der Folkszene, da man mit ihnen die Verhältnisse in der NVA kritisieren konnte, ohne Restriktionen befürchten zu müssen. Die Behörden hätten diese Lieder gern unterdrückt, was aber nicht gelang, da sie ja im „Steinitz“ zu finden waren.